Mindestlohn: Mehr Transparenz mit konsequenter Arbeitszeiterfassung

ATOSS Workforce Management - So behalten Sie den Überblick!

Seit Januar ist das neue Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in Kraft.
Jetzt hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in der Höhe des Mindestlohns. Auch bei der Vergabe von Fremdleistungen ist Vorsicht geboten, denn Auftraggeber können für die Einhaltung der Lohnuntergrenze haftbar gemacht werden.

  • Wie können Unternehmen in Zukunft sicherstellen, dass sie den Mindestlohn einhalten?

  • Welche gesetzliche und tarifliche Rahmenbedingungen gilt es dabei zu beachten?

  • Wie lassen sich bei Bedarf auch die Löhne von Leiharbeitern und Subunternehmern kontrollieren?

Ohne eine konsequente Arbeitszeiterfassung und eine proaktive Überwachung von geplanten und geleisteten Stunden ist das nur schwer machbar. Und genau das ist unser Thema.

Mit ATOSS Workforce Management unterstützen wir Sie dabei, ...

  • im Griff zu behalten, welcher Mitarbeiter wann, wo, wie lange und zu welchen Kosten für Ihr Unternehmen tätig ist.

  • den notwendigen Überblick über Ist- und Soll-Arbeitszeiten zu behalten.

  • teure Verstöße gegen Gesetze und Tarife zu vermeiden.

  • die Basis für eine wirtschaftliche und bedarfsoptimierte Personaleinsatzplanung zu schaffen.

  • Ihre Mitarbeiter in die Arbeitszeitgestaltung und in HR-Prozesse einzubinden.

Wir schaffen zukunftsfähige Arbeitswelten – gerne auch für Ihr Unternehmen! Spreche Sie mit uns!

 

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