News
Mindestlohn: Mehr Transparenz mit konsequenter Arbeitszeiterfassung
Seit Januar ist das neue Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in Kraft. Jetzt hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in der Höhe des Mindestlohns. Auch bei der Vergabe von Fremdleistungen ist Vorsicht geboten, denn Auftraggeber können für die Einhaltung der Lohnuntergrenze haftbar gemacht werden.
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ATOSS Start-up Edition Release 9.3 ist da.
Mit dem neuen Release bietet Atoss wieder zahlreiche Erweiterungen für Arbeitszeitmanagement und Personaleinsatzplanung mit wertschöpfenden Nutzen für Ihre tägliche Praxis.
Workforce Management mit ATOSS - Von der Zeiterfassung bis zur Personaleinsatzplanung
ATOSS Startup Edition, die dynamische Lösung für den dynamischen Mittelstand
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Zeitwirtschaft und Personaleinsatzplanung für Gastronomie und Hotellerie
Mit der ATOSS Hospitality Solution gelingt der Spagat zwischen optimierten Personalkosten und hoher Servicequalität!
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Business-Applikationen und ERP-Systeme
Mittelstand investiert in Unternehmenssoftware