Abmahnung wegen nicht DSGVO-konformer Vewendung von Google Fonts

Haben Sie in letzter Zeit einen Abmahnbrief wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung aufgrund von nicht DSGVO-konformer Nutzung von Google Fonts erhalten oder kennen Sie jemanden der betroffen ist? Damit sind Sie nicht alleine.

 

Die Situation

Im Webdesign werden seit Jahren die kostenlosen Google Fonts verwendet und diese dynamisch eingebunden, da so schnell und einfach Schriftarten geladen und ausgetauscht werden können. Dabei wird die Schrift beim Aufruf der Website über die Google Server geladen. Viele Wordpress oder Contao Themes können diese Verbindung mit der einfachen Auswahl einer Google Font im Backend sogar automatisch herstellen.

Diese Art der Einbindung von Google Fonts ist allerdings, aufgrund der automatischen Verbindung zu den Google Servern bei Aufruf der Website, nicht mehr DSGVO-konform.

Da als Firma in der heutigen Zeit eine Website gar nicht mehr wegzudenken ist, aber sie in den meisten Fällen nicht selbst programmiert wurde, wissen viele Webseitenbetreiber gar nicht ob ihre Website Google Fonts verwendet oder wie diese eingebunden worden sind.

Das machen sich derzeit einige Menschen zu nutze, suchen gezielt nach Webseiten die noch die dynamische Variante der Einbindung von Google Fonts verwenden und fordern eine Schadensersatzforderung in der Höhe von 100-170€. Die Abmahnungen stammen häufig von der Kanzlei RAAG für den Mandanten Wang YU und der Kanzlei Kilian Lenard für den Mandanten Herr Martin Ismail. In den nahezu wortgleichen Briefen wird die Forderung jedes Mal mit Verweis auf die Entscheidung des Landgerichts München vom Januar 2022 begründet.

 

Umgang mit den Briefen

Diverse Rechtsanwälte raten in Newsbeiträgen auf Ihren Webseiten dazu nicht zu reagieren (lhr-law.de) oder nicht zu zahlen und der Abmahnung zu widersprechen (anwalt.de). Alle sind sich darin einig, dass das Problem schnellstmöglich behoben werden muss und die die Google Fonts lokal eingebunden werden sollen.

 

Problembehebung

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie von der dynamischen Einbindung der Google Fonts betroffen sind können Sie das mit dem folgenden Trick herausfinden:

1. Sie rufen im Browser Ihrer Wahl Ihre Website auf
2. Sie nutzen den Rechtsklick Ihrer Maus und klicken auf „Untersuchen“. Jetzt erscheint der Quellcode Ihrer Website

3. Klicken Sie in der oberen Leiste auf Quellcode (oder Sources). Verwendet Ihre Website Google Fonts werden diese nun in der Liste unter fonts.googleapis.com angezeigt

 

Sollte die Überprüfung ergeben, dass Ihre Website Google Fonts dynamisch verwendet, sollten Sie diese deaktivieren und stattdessen lokal einbinden.

Für die lokale Einbindung müssen Sie die verwendeten Google Fonts herunterladen und dann auf Ihrem Webspace hochladen. Danach müssen noch ein paar Codezeilen in die CSS-Datei Ihrer Website eingefügt werden. Wir empfehlen hierfür den Google Webfonts Helper.

Sollten Sie Probleme beim kontrollieren Ihrer Website auf Google Fonts oder der lokalen Einbindung haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

+49 (0) 241.515 767-0

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