Abmahnung wegen nicht DSGVO-konformer Vewendung von Google Fonts
Haben Sie in letzter Zeit einen Abmahnbrief wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung aufgrund von nicht DSGVO-konformer Nutzung von Google Fonts erhalten oder kennen Sie jemanden der betroffen ist? Damit sind Sie nicht alleine.
Die Situation
Im Webdesign werden seit Jahren die kostenlosen Google Fonts verwendet und diese dynamisch eingebunden, da so schnell und einfach Schriftarten geladen und ausgetauscht werden können. Dabei wird die Schrift beim Aufruf der Website über die Google Server geladen. Viele Wordpress oder Contao Themes können diese Verbindung mit der einfachen Auswahl einer Google Font im Backend sogar automatisch herstellen.
Diese Art der Einbindung von Google Fonts ist allerdings, aufgrund der automatischen Verbindung zu den Google Servern bei Aufruf der Website, nicht mehr DSGVO-konform.
Da als Firma in der heutigen Zeit eine Website gar nicht mehr wegzudenken ist, aber sie in den meisten Fällen nicht selbst programmiert wurde, wissen viele Webseitenbetreiber gar nicht ob ihre Website Google Fonts verwendet oder wie diese eingebunden worden sind.
Das machen sich derzeit einige Menschen zu nutze, suchen gezielt nach Webseiten die noch die dynamische Variante der Einbindung von Google Fonts verwenden und fordern eine Schadensersatzforderung in der Höhe von 100-170€. Die Abmahnungen stammen häufig von der Kanzlei RAAG für den Mandanten Wang YU und der Kanzlei Kilian Lenard für den Mandanten Herr Martin Ismail. In den nahezu wortgleichen Briefen wird die Forderung jedes Mal mit Verweis auf die Entscheidung des Landgerichts München vom Januar 2022 begründet.
Umgang mit den Briefen
Diverse Rechtsanwälte raten in Newsbeiträgen auf Ihren Webseiten dazu nicht zu reagieren (lhr-law.de) oder nicht zu zahlen und der Abmahnung zu widersprechen (anwalt.de). Alle sind sich darin einig, dass das Problem schnellstmöglich behoben werden muss und die die Google Fonts lokal eingebunden werden sollen.
Problembehebung
1. Die verwendeten Schriften ermitteln
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie von der dynamischen Einbindung der Google Fonts betroffen sind, können Sie dies mithilfe des Browsers schnell herausfinden. Nach dem Öffnen der Website nutzen Sie den Rechtsklick Ihrer Maus und klicken auf „Untersuchen". Jetzt erscheinen die Entwicklerwerkzeuge Ihres Browsers. Wechseln Sie dort in der oberen Leiste auf den Reiter Netzwerkanalyse (oder Network) und laden Sie die Seite neu. Verwendet Ihre Website Google Fonts dynamisch, erscheinen nun Einträge von fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com in der Liste.
Notieren Sie sich dabei, welche Schriften geladen werden, zum Beispiel „Open Sans" in Regular (400). Diese Angaben benötigen Sie für die folgenden Schritte. Wenn keine Google Fonts geladen werden, müssen Sie nichts Weiteres tun.
2. Die Schriftdateien herunterladen
Laden Sie sich die benötigten Schriftdateien im Format WOFF2 herunter. Nutzen Sie dazu entweder den google-webfonts-helper von Mario Ranftl oder laden Sie die Schriften direkt bei Google herunter.
Für Letzteres rufen Sie die Stylesheet-Adressen aus dem vorigen Schritt im Browser auf, zum Beispiel https://fonts.googleapis.com/css2?family=Open+Sans:wght@400;700&display=swap. Es erscheint eine Textseite mit mehreren @font-face-Blöcken, über denen als Kommentar jeweils der Zeichensatz vermerkt ist. Für deutschsprachige Websites benötigen Sie nur die Blöcke latin und gegebenenfalls latin-ext. In jedem dieser Blöcke steht eine URL, die auf .woff2 endet: Rufen Sie diese auf und speichern Sie die Datei ab.
3. Die Dateien auf Ihrem Webspace bereitstellen
Legen Sie nun die gespeicherten Dateien in einen Ordner auf Ihrem Webspace. Arbeiten Sie mit einem CMS wie WordPress oder Contao, wählen Sie einen Ort, der bei Updates nicht überschrieben wird, etwa Ihr Child-Theme oder das Dateiverzeichnis Ihrer Installation. Ob die Dateien korrekt liegen, prüfen Sie, indem Sie den zugehörigen Link direkt im Browser aufrufen, also beispielsweise https://ihre-domain.de/fonts/open-sans-regular.woff2.
3. Die Schriften per CSS einbinden
Öffnen Sie die CSS-Datei Ihrer Website und ergänzen Sie für jede benötigte Schriftart einen Block nach folgendem Muster:
Entscheidend ist der letzte Schritt: Entfernen Sie die bisherige, dynamische Einbindung. Suchen Sie dazu in Ihren Vorlagen- und CSS-Dateien nach fonts.googleapis.com und löschen Sie die gefundenen Zeilen, typischerweise in Form eines <link>-Element im Kopfbereich oder eine @import-Anweisung in der CSS-Datei. Es könnte auch ein Theme oder Plugin für die Einbindung verantwortlich sein. Hier müssen die Einstellungen angepasst werden oder die Erweiterung deaktiviert werden. Leeren Sie danach den Cache Ihres Systems und Ihres Browsers und wiederholen Sie die Überprüfung aus Schritt 1.
Informieren Sie sich außerdem bei Google über die Vorgehensweise und die benötigten Lizenzen für die bereitgestellten Fonts.
Sollten Sie Probleme beim Kontrollieren Ihrer Website auf Google Fonts oder der lokalen Einbindung haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.
+49 (0) 241.515 767-0